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Dichtigkeitsprüfung Luft/ Wasser

 

Kasten 3a

Zentrale: Ein für sie kostenloser Anruf zur Dichtigkeitprüfung mit der 0800 800 2299

 

Warum muss ich meine Kanalleitungen prüfen lassen?                                                                               

In erster Linie, weil Ihnen die Umwelt am Herzen liegt. Weil Sie den gesetzlichen Vorgaben Folge leisten müssen, genau wie in allen anderen Bereichen des Lebens. 

Was für Rohre müssen bei einer Dichtigkeitsprüfung untersucht werden.                                                                 

Ist das Gebaude an einem getrennten Sytem angeschlossen (in der Straße wird das Abwasser getrennt vom Regenwasser abgeleitet), es müssen nur die Schmutzwasserleitungen und Kontrollschächte geprüft werden.
Ist das Haus an ein Mischwassersystem angeschlossen und die Regenleitungen sind dort auch angeschlossen (in der Straße wird das Schmutzwasser gemeinsam mit dem Regenwasser in einem Siel abgeleitet), müssen auch die erdverlegten Regenwasserrohren und Kontrollschächte mit geprüft werden.
Regenleitungen die an eine Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer angeschlossen sind, brauchen nicht geprüft werden.                                                                                                                                                         

Wie weit muss geprüft werden?

In Bayern sind im Regelfall die Leitungen, weitere Anlagen und der Übergabeschacht der Grundstücksentwässerungsanlage bis zur Grundstücksgrenze im Eigentum des Grundstückseigentümers/der Grundstückseigentümerin. Hierzu zählen auch private Leitungen über Zuwegungsgrundstücke und andere Grundstücke.Die öffentlichen Abwasseranlagen (Siele) befinden sich im öffentlichen Grund und enden in der Regel an der Grundstücksgrenze.  

Gilt das auch für Neubauten?

Bei einem Neubau einer Grundstücksentwässerungsanlage ist der Dichtheitsnachweis im Zuge der Baumaßnahme durchzuführen (Druckprüfung mit Wasser oder Luft nach DIN EN 1610). Neue Grundstücksentwässerungsanlagen dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der Dichtheitsnachweis erbracht ist. Der Nachweis ist bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft einzureichen.

 

Diese Regelung gilt bereits länger als 25 Jahre, so dass Dichtheitsnachweise die bereits erstellt wurden weiterhin gültig sind. Zu beachten ist, dass die Dichtheitsnachweise außerhalb von Wasserschutzgebieten nach 25 Jahren zu wiederholen sind, innerhalb von Wasserschutzgebieten nach 10 Jahren. Für Anlagen für gewerbliches Abwasser gelten kürzere Fristen.                  

 

Kanalreinigung

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Rohrreinigung

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Abflussreinigung

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